Der Schweizer Blasmusikverband freut sich, Biel als Festort für das Eidg. Musikfest 2026 vorstellen zu dürfen. Exakt nach 50 Jahren findet vom 14. bis 17. Mai 2026 wieder ein Eidg. Musikfest in Biel statt, nachdem Interlaken im November 2024 kurzfristig auf die Organisation des 35. Eidg. Musikfestes verzichtet hatte.
Die intensiven Bemühungen des Schweizer Blasmusikverbandes SBV zur raschen Bestimmung eines Ersatzfestortes für das Eidg. Musikfest 2026 tragen Früchte. Dank des grossen Engagements unter der Leitung seines Vizepräsidenten, Michel Graf, kann der SBV hocherfreut bestätigen, dass das Eidg. Musikfest 2026 in Biel und Umgebung durchgeführt werden wird.
Der Schweizer Blasmusikverband musste Ende November 2024 vom Rückzug von Interlaken als Ausrichter des Eidg. Musikfestes 2026 Kenntnis nehmen.
Seit Bekanntwerden dieser Entscheidung des OKs Interlaken stand für die Verbandsleitung des Schweizer Blasmusikverbandes fest, dass das Eidg. Musikfest 2026 wenn immer möglich durchgeführt werden soll. Die vielen Reaktionen aus der Blasmusikfamilie, Politik, Kultur und Wirtschaft haben die Verbandsleitung in diesem Ansinnen bestärkt. Auch haben sich nach Bekanntgabe des Rückzuges von Interlaken weitere 53 Vereine für das Eidg. Musikfest 2026 angemeldet. Ein starkes Zeichen, dass die Schweizer Blasmusik ein Eidgenössisches im Jahre 2026 wünscht.
Der Solothurner Blasmusikverband bietet Ihnen die Möglichkeit, MusikantInnen und ihr Publikum sowohl an Musikfesten, Konzerten, Marschparaden, Aus- und Weiterbildungen als auch über seine Kommunikationskanäle direkt zu erreichen.
Konkret haben Sie die Chance,
an authentischen Events als Marke wahrgenommen zu werden
Sponsoring als gezielte Werbemassnahme einzusetzen
sich zu differenzieren und – weg vom Mainstream – ungenutzte Kanäle für Ihren Werbeauftritt zu nutzen
namentlich erwähnt zu werden, was heute eine Rarität ist
als Marke die Blasmusik zu unterstützen, einen Beitrag zur Förderung der Kultur und so einen gesellschaftlichen Mehrwert zu leisten.
Mit dem Abschluss eines Gold-, Silber- und Bronze-Sponsorings des SOBV werden Sie gleichzeitig Sponsor der SOBV-Jugendbrassband (JBB) und des Jugendblasorchesters (JBO). Der SOBV überweist die jeweiligen Beträge als Presto-, Allegro und Andante-Sponsor direkt an die beiden Jugendlager. Ohne zusätzliche Kosten unterstützen Sie somit gleichzeitig die Jugendarbeit beider Lagerorchester.
Ergänzung vom 20.02.2022: “Per Donnerstag, 17. Februar 2022 besteht nur noch eine Maskenpflicht im Öffentlichen Verkehr und in Heimen und Spitäler. Alle anderen Massnahmen sind aufgeboben. Proben, Konzerte und andere Aktivitäten können wieder ohne die besonderen Covid-Einschränkungen stattfinden. Wir rufen gleichwohl zu einem verantwortungsvollen und rücksichtsvollen Umgang mit der „neuen Normalität“ auf. Wir freuen uns, dass die Blasmusik endlich wieder aufleben kann!” Diesen Aufruf vom SBV unterstützt auch der Vorstand vom SOBV.
Ergänzung vom 16.01.2022: Der SBV hat zusammen mit anderen Amateurkulturverbänden den Bundesrat aufgefordert, für den Probebetrieb die 2G-Regel ohne zusätzliche Testungen zu verordnen (anstelle 2G+)
Zudem weisen wir darauf hin, dass Gesuche für Ausfallentschädigungen zwischen dem 1. Dezember 2021 und dem 31. Dezember 2021 bis 31. Januar 2022 eingereicht werden müssen. Das Kantonale Amt für Kultur und Sport hat zu Ausfallentschädigungen für Kulturunternehmen ein Merkblatt, ein Gesuchsformular und ein Formular Schadensberechnung auf seiner Homepage aufgeschaltet
Ergänzung vom 08.12.2021: Der Newsletter Nr. 26 vom SBV enthält aufgrund vorgenommener rechtlicher Abklärungen weitere Präzisierungen in Bezug auf die seit dem 6. Dezember 2021 geltenden behördlichen Vorgaben
Ergänzung vom 06.12.2021: Der Newsletter Nr. 25 vom SBV enthält die wichtigsten und relevanten Neuerungen, die ab dem 6. Dezember 2021 für die Blasmusikvereine gelten
Ergänzung vom 30.11.2021: Der Regierungsrat des Kantons Solothurn hat erweiterte Schutzmassnahmen angeordnet. Diese gelten zusätzlich zu den nationalen Massnahmen (wie z.B. Zertifikatspflicht bei Veranstaltungen). Das bedeutet für die Blasmusik u.a.:
Das Publikum trägt bei Veranstaltungen eine Maske
die Musikerinnen und Musiker sind während dem Musizieren in Innenräumen (sowohl bei Proben wie auch bei Konzerten) von der Maskentragpflicht befreit. Bis der Sitzplatz im Probelokal/Konzertsaal eingenommen worden ist bzw. wenn der Sitzplatz wieder verlassen wird, besteht aber für alle Personen eine Maskentragpflicht.
Es gibt keine Apéros im Stehen, es darf nur noch sitzend konsumiert werden