Der Solothurner Blasmusikverband bietet Ihnen die Möglichkeit, MusikantInnen und ihr Publikum sowohl an Musikfesten, Konzerten, Marschparaden, Aus- und Weiterbildungen als auch über seine Kommunikationskanäle direkt zu erreichen.
Konkret haben Sie die Chance,
an authentischen Events als Marke wahrgenommen zu werden
Sponsoring als gezielte Werbemassnahme einzusetzen
sich zu differenzieren und – weg vom Mainstream – ungenutzte Kanäle für Ihren Werbeauftritt zu nutzen
namentlich erwähnt zu werden, was heute eine Rarität ist
als Marke die Blasmusik zu unterstützen, einen Beitrag zur Förderung der Kultur und so einen gesellschaftlichen Mehrwert zu leisten.
Mit dem Abschluss eines Gold-, Silber- und Bronze-Sponsorings des SOBV werden Sie gleichzeitig Sponsor der SOBV-Jugendbrassband (JBB) und des Jugendblasorchesters (JBO). Der SOBV überweist die jeweiligen Beträge als Presto-, Allegro und Andante-Sponsor direkt an die beiden Jugendlager. Ohne zusätzliche Kosten unterstützen Sie somit gleichzeitig die Jugendarbeit beider Lagerorchester.
Ergänzung vom 20.02.2022: “Per Donnerstag, 17. Februar 2022 besteht nur noch eine Maskenpflicht im Öffentlichen Verkehr und in Heimen und Spitäler. Alle anderen Massnahmen sind aufgeboben. Proben, Konzerte und andere Aktivitäten können wieder ohne die besonderen Covid-Einschränkungen stattfinden. Wir rufen gleichwohl zu einem verantwortungsvollen und rücksichtsvollen Umgang mit der „neuen Normalität“ auf. Wir freuen uns, dass die Blasmusik endlich wieder aufleben kann!” Diesen Aufruf vom SBV unterstützt auch der Vorstand vom SOBV.
Ergänzung vom 16.01.2022: Der SBV hat zusammen mit anderen Amateurkulturverbänden den Bundesrat aufgefordert, für den Probebetrieb die 2G-Regel ohne zusätzliche Testungen zu verordnen (anstelle 2G+)
Zudem weisen wir darauf hin, dass Gesuche für Ausfallentschädigungen zwischen dem 1. Dezember 2021 und dem 31. Dezember 2021 bis 31. Januar 2022 eingereicht werden müssen. Das Kantonale Amt für Kultur und Sport hat zu Ausfallentschädigungen für Kulturunternehmen ein Merkblatt, ein Gesuchsformular und ein Formular Schadensberechnung auf seiner Homepage aufgeschaltet
Ergänzung vom 08.12.2021: Der Newsletter Nr. 26 vom SBV enthält aufgrund vorgenommener rechtlicher Abklärungen weitere Präzisierungen in Bezug auf die seit dem 6. Dezember 2021 geltenden behördlichen Vorgaben
Ergänzung vom 06.12.2021: Der Newsletter Nr. 25 vom SBV enthält die wichtigsten und relevanten Neuerungen, die ab dem 6. Dezember 2021 für die Blasmusikvereine gelten
Ergänzung vom 30.11.2021: Der Regierungsrat des Kantons Solothurn hat erweiterte Schutzmassnahmen angeordnet. Diese gelten zusätzlich zu den nationalen Massnahmen (wie z.B. Zertifikatspflicht bei Veranstaltungen). Das bedeutet für die Blasmusik u.a.:
Das Publikum trägt bei Veranstaltungen eine Maske
die Musikerinnen und Musiker sind während dem Musizieren in Innenräumen (sowohl bei Proben wie auch bei Konzerten) von der Maskentragpflicht befreit. Bis der Sitzplatz im Probelokal/Konzertsaal eingenommen worden ist bzw. wenn der Sitzplatz wieder verlassen wird, besteht aber für alle Personen eine Maskentragpflicht.
Es gibt keine Apéros im Stehen, es darf nur noch sitzend konsumiert werden