Die Musikkommission SBV informiert über die Wettstücklisten wie folgt:
Seit dem 1. Januar 2023 existiert die neue Wettstückliste des SBV. Da die damit zusammenhängende Überarbeitung der alten Liste sehr umfassend war, hatte die Musikkommission des SBV beschlossen, diese alte Liste übergangsweise bis nach Beendigung des EMF 26 in Interlaken gültig zu lassen. Um die Handhabung der Listen für die Auswahl von Selbstwahlwerken anlässlich des EMF 26 oder eventuellen kantonalen Musikfesten, welche sich auf die Liste des SBV berufen, zu gewährleisten, gelten dafür folgende Bestimmungen:
1. Werke, welche auf der alten Liste aufgeführt, aber in der neuen Liste wegfallen, können für das EMF 26 und für zwischenzeitlich stattfindende kantonale Musikfeste (welche sich reglementarisch auf die Liste des SBV berufen) als Selbstwahlwerk gewählt werden. Für diese Werke gilt ihre bis dahin festgelegte Klassierung in der alten Liste.
2. Für Werke, welche aus der alten Liste in die neue Liste übernommen, aber in diesem Zusammenhang in eine neue Klasse umgeteilt wurden, gilt die Klassierung der neuen Liste.
3. Werke, welche nach dem 1. Januar 2023 zur Klassierung beantragt wurden, sind bei einer positiven Bescheidung ausschliesslich für die neue Wettstückliste bestimmt.
Wichtig!
Die alte Liste ist nach Beendigung des EMF26 definitiv nicht mehr gültig und wird zukünftig nicht mehr berücksichtigt!